Ich hatte mich einige Beiträge vorher ja mal über den Vorgang “Hannelore Kraft vs. Blogger” ausgelassen. Der Blogger, ein freier Journalist, hatte einige Fragen bezüglich eines, na sagen wir, “geschönten” Lebenslauf auf der Homepage der Oppositionsführerin im NRW-Landtag. Es fehlte der Arbeitgeber, der, ohne dass man Hannelore Kraft eine Mittäterschaft o.ä. nachweisen konnte, Subventionsbetrug begangen. Auch, wenn der Betrug über ihr Ministerium abgewickelt wurde. Wie damals schon gesagt. An Krafts Stelle hätte ich mich nicht mit einer Unterlassungsklage abgegeben. Sondern entweder den “unbedeutenden” Blogger ignoriert oder seine Fragen beantwortet und gut ist. So hat diese eher unbedeutende Angelegenheit einen höheren Stellenwert bekommen als er verdient.
Und natürlich hat die CDU in NRW das für eine Kampagne genutzt. “Kraftilanti”. Sagt alles, soll alles implizieren an Negativen, was man der Hessen-Kandidatin Andrea Ypsilanti der SPD unterstellt. Dagegen hat Kraft geklagt. Und nur Teilrecht bekommen. Eigentlich darf die CDU keine Verbindung von Kraft zu dem Betrug der Firma herstellen. Das hatte sie nämlich auf der Rückseite einer Postkarte gemacht.
Warum die CDU dass macht ist klar. Und Kraft eine Lüge unterstellen darf sie auch weiterhin. Das ist jetzt rechtlich abgedeckt. Bedauerlicher Weise. Denn wenn man das “C” in der CDU mal ernst nehmen will dann sollte man vielleicht auch mit dem politischen Gegener entsprechend umgehen.
Diese Aktion nutzt der CDU nicht. Mehr Wähler gibt es nicht - dafür könnte die SPD wieder mehr zusammenrücken. Also ein klassisches Eigentor. Jedenfalls sehe ich das so.